Landschaftsrichtplan ERT

Der Landschaftsrichtplan der Region Thun-InnertPort TIP (heute ERT) wurde im Oktober 2008 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des Kantons Bern genehmigt und löste damals die beiden Landschaftsrichtpläne Niedersimmental-InnertPort und Thun aus den Jahren 1984/85 ab. Zwischen 2017 und 2019 wurde er teilrevidiert, da sich einige Rahmenbedingungen geändert hatten (neue kantonale und regionale Grundlagen, kein Naturpark Thunersee-Hohgant dafür einige Gemeinden aus dem Naturpark Gantrisch beim ERT, Anschluss der Gemeinden Burgistein, Gurzelen, Seftigen und Wattenwil an den ERT). So wurden mit der Teilrevision die neuen ERT-Gemeinden einbezogen, die Landschaftsschutzgebiete überprüft, das Pflichtenheft angepasst und es wurden Änderungen aus dem RTEK nachvollzogen. Allgemein wurde versucht, den Richtplan etwas schlanker zu gestalten und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Nachdem die Delegiertenversammlung des ERT im Dezember 2019 die Teilrevision verabschiedet hatte, wurde sie im Juni 2020 auch vom Kanton genehmigt und somit in Kraft gesetzt.

Ziel

Die Landschaftsplanung soll einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der sehr vielfältigen und ökologisch wertvollen Landschaft der Region leisten.

Massnahmen des Landschaftsrichtplans

Massnahmen werden entsprechend dem Umsetzungsprogramm in den nächsten Jahren in folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Allgemeine Massnahmen, die modulübergreifend von Bedeutung sind (A-Massnahmen)
  • Räumlich zugeordnete Massnahmen, die bestimmte grössere gemeinde- oder sogar regionsübergreifende Gebiete bezeichnen und ein gezieltes Vorgehen für die Gestaltung und Entwicklung dieser räumlichen Einheiten aufzeigen und festlegen (R-Massnahmen)
  • Thematische Massnahmen, die sich auf die Schwerpunktthemen Tier- und Pflanzenwelt, Wald, Landwirtschaft und Gewässer sowie Freizeit/Erholung/Tourismus beziehen und Aspekte wie Nutzung, Entwicklung und Schutz berücksichtigen (F-, W-, G- und E-Massnahmen)

Aufbau

Der Richtplan gliedert sich in drei Teile:

  • Bericht (Teil A), hinweisender Charakter
  • Richtplan (Teil B), behördenverbindlicher Teil (mit Massnahmenblättern und Richtplankarte)
  • Anhang (Teil C), hinweisender Charakter

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